Um gegen die invasive Art Vespa velutina nigrithorax vorgehen, hat das BAG folgende Verfügung erlassen, um die Bekämpfung zu erleichtern:
- Vorzuziehen sind Methoden ohne biozidhaltige Produkte (u.a. Kälte).
- Im Aussenbereich, der vor Regen geschützt ist, können die vorhandenen Biozide verwendet werden (Art. 41 VBP Sorgfaltspflicht) beachten.
- Im Aussenbereich, der nicht von Regen geschützt ist (Hecken, freistehende Bäume), dürfen nur die Produkte in der angehängten allgemeinen Verfügung verwendet werden. Dies sind Biozide mit den Wirkstoffen Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt mit oder ohne Piperonylbutoxid. Weiter ist die Anwendung dieser Produkte bis Ende September 2024 zulässig.
- Der Einsatz von Schwefeldioxid (SO2) als Insektizid (PT 18) ist nicht erlaubt.
- Im Wald dürfen keine Biozide verwendet werden.
Bei der Bekämpfung sollte zudem adäquate Schutzkleidung getragen werden, da die Asiatische Hornisse “stichfreudiger” als ihre europäischen Verwandten ist.
Für die Bekämpfung im Wald hat Cercle Exotique ein Empfehlungsschreiben erstellt, um die gesetzlichen Vorlagen einzuhalten.
Sichtungen der Asiatischen Hornisse können unter asiatischehornisse.ch gemeldet werden. Wenn Nester entfernt werden, ist dies bei den jeweiligen kantonalen Fachstellen zu melden."
Mitglieder, die Interesse an einer Bekämpfung haben, dürfen sich gerne beim Verband melden. Wir werden auf unserer Webseite unter Schädlingsbekämpfer suchen diese Zusatzinformation ergänzen, um so für Interessenten eine schnelle Hilfe zu gewährleisten.