In Basel werden momentan vermehrt Fälle der Taubenpest registriert, ein hoch ansteckendes Virus, das Tauben aber auch andere Vogelarten befallen kann. Den Medien konnte man zum Teil auch entnehmen, dass die Tiere auch für den Menschen ansteckend sind. Die Taubenpest wird von einem Virus verursacht, das eine Variante Newcastle Disease Virus (NDV) ist. Diese Krankheit ist meldepflichtig. Bei Verdacht muss deshalb das kantonale Veterinäramt informiert werden.
Verbreitung in der Schweiz
Regelmässig kommt es alle paar Jahre in verschiedenen Städten (z.B. Chur, Rheinach, Bern,...) zu Ausbrüchen dieser Krankheit bei Stadttauben. In der Regel kursiert das Virus (Pigeon Avulavirus 1) in der Taubenpopulation und macht auch nur diese Tiere krank. Einige Tiere erleiden starke Symptome, andere bleiben asymptomatisch oder zeigen wenige Symptome (z.B. Durchfall). Vor allem bei Jungtauben kann die Krankheit tödlich verlaufen.
Tiere sind nach überstandener Krankheit immun. Erst wenn ein Grossteil dieser Tiere gestorben ist, besteht wieder das Risiko eines Ausbruchs. Wenn der Anteil an empfänglichen Tieren (das heisst ohne Antikörper) gross ist, kann Virus sich erneut schnell ausbreiten.
Kann das Virus Menschen krank machen?
Das Virus kann beim Menschen zu einer Bindehautentzündung führen und zu einer milden Erkältung. Werden einfache Hygienemassnahmen befolgt, ist eine Übertragung auf Menschen in der Praxis so gut wie unmöglich.
Massnahmen für Schädlingsbekämpfer
Bei Arbeiten in der direkten Umgebung von Tauben müssen folgende Hygieneregeln beachtet werden:
- Tauben (auch tote) werden nicht mit blossen Händen berührt
- Persönliche Arbeitskleidung: Handschuhe (Nitril) und Masken (FFP 2) tragen zum Vermeiden der Inhalation von verseuchten Ausscheidungen
- Bei Reinigung von (wilden) Taubenschlägen Einweg-Schutzbezüge tragen
- Nach der Arbeit in und um Taubenschläge Hände gründlich waschen
- Immungeschwächte Personen sollten gar nicht in der Umgebung von Tauben und Taubenschlägen arbeiten.
Allgemeine Empfehlungen für die Bevölkerung
- Keine Fütterung (Verhindern der Übertragung auf andere Vögel)
- Kein direkter Kontakt zu kranken oder toten Tauben.
- Meldung an Polizei, Wildhüter, Vogelstation, Tierarzt BLV etc.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Newcastle Krankheit (ND). Dort gibt es auch Fachinformationen und sind Krankheitszeichen beschrieben. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/nd.html
Adressliste der kantonalen Veterinärämter https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/organisation/veterinaerdienst-schweiz.html
Vogelwarte Sempach https://www.vogelwarte.ch/de/home/